Deine Rendite zu maximieren gelingt Dir nicht nur durch schlaue Auswahl Deiner Investments und geringe Kosten Deiner Finanzprodukte, sondern erfordert manchmal auch administrativen Aufwand. Der aber lohnt sich! In diesem Beitrag erkläre ich Dir, wie der Prozess zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer funktioniert.
Alles fing damit an, dass ich mich neben der Abgeltungssteuer über die hohe Quellensteuer auf die Dividende meiner Roche Aktien ärgerte. Es herrschte Corona-Lockdown, mir war langweilig, also las ich mir das Schreiben meiner Bank erstmals aufmerksam durch. Ich erfuhr: „Auf Antrag kann Quellensteuer in Höhe von maximal 43,00 CHF erstattet werden.“ Klar, mein Ehrgeiz war geweckt!
Nun ging es darum, den Prozess zur Rückerstattung rauszufinden. Und weil mich das damals einige Recherche gekostet hat, teile ich die Erkenntnisse und Erfahrung hier gern mit Euch.
Wie Du Dir die Schweizer Quellensteuer zurückholst
Voraussetzung für die folgende Anleitung ist der Besitz von schweizerischen Aktien, die Dividende zahlen und Wohnsitzansässigkeit in Deutschland:
Deine Bank hat bereits automatisch 35% Quellensteuer an die Schweiz abgeführt, dazu noch 10% bereits angerechnete Abgeltungssteuer an Deutschland. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz ermöglicht Dir die Rückerstattung von 20% der Schweizer Quellensteuer. Und das sogar nachträglich für 3 Jahre! Du musst den Prozess also nicht jedes Jahr wiederholen!
Alles beginnt in einem Webformular (die Quellensteuer heißt in der Schweiz Verrechnungssteuer). Du musst nur einen Account einrichten und Dich durch die Fragen leiten lassen. Einige Recherche könnte Dich das Finden des Kaufdatums Deines schweizerischen Investments kosten. Natürlich kannst Du den Antrag gleich für mehrere Investments ausfüllen und nachträglich für 3 Jahre.
Im nächsten Schritt wirst Du aufgefordert, das Formular auszudrucken und Dir die Wohnsitzansässigkeit von Deinem lokalen Finanzamt bestätigen zu lassen. Dafür habe ich bei meinem Finanzamt nur das Formular zusammen mit einem Anschreiben in den Nachtbriefkasten geworfen. Vollkommen unerwartet lag die Antwort bereits wenige Arbeitstage später in meinem Briefkasten.
Und schon folgt der letzte Schritt: Sende nur das vom Finanzamt bestätigte Formular der Wohnsitzansässigkeit in die Schweiz, es ist mit Deinem Antrag im Webformular verknüpft. Addressat ist die Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstr. 65 in 3003 Bern.
Bereits wieder einige Arbeitstage später erhältst Du Bescheid von der schweizerischen Steuerverwaltung, diesmal auf dem elektronischen Postweg. Die Überweisung allerdings dauert dann etwas länger. Die Rückerstattung wird in CHF ausbezahlt, unterliegt daher einem Wechselkurs und eventuell auch Gebühren für die Auslandsüberweisung. Aber es lohnt sich!
Vergiss niemals die Macht des Zinseszinseffektes! Um ihn bestmöglich auszunutzen, schiebe die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer schnell auf Dein Verrechnungskonto zur Investition in Aktien oder andere Finanzprodukte, anstatt sie für schnöden Konsum auszugeben.
Hast Du weitere Tipps, oder willst meine ergänzen? Sind Fragen offen geblieben? Dann nutze gern das Kommentarformular!
Ich bin Rentner und steuerbefreit. Ich habe die Rückerstattung der Dividende für Nestle Aktien
eingereicht und habe vom Finanzamt mitgeteilt bekommen, daß die Rückerstattung nur über eine
Steuererklärung erfolgen kann.
Da ich nicht in der Lage bin eine Steuerklärung selbst zu erstellen, müsste ich einen Steuerberater
in Anspruch nehmen. Die kosten für den Steuerberater wären aber höher als die Rückerstattung
der schweiz. Abgeltungssteuer.
Meine Frage; kann das Finanzamt eine Steuerklärung verlangen?
Für die Auskunft vielen Dank
Hallo,
Für den Fall, dass Abgeltungssteuer in Deutschland und Verrechnungssteuer in der Schweiz gezahlt wurde, hat das deutsche Finanzamt nur die Wohnsitzansässigkeit in Deutschland zu bestätigen, sonst nichts. Alles weitere wird mit der Schweiz abgewickelt.
Den Sonderfall, dass Sie in Deutschland ggfs. keine Abgeltungssteuer gezahlt haben, und folglich keine Doppelbesteuerung vorliegt, kann ich leider nicht bewerten.