Steuern auf Geldanlage füttern den Bundesadler

Der Bundesadler ernährt sich unter anderem durch Steuern auf Deine Geldanlage. Auf Deine Gewinne musst Du Abgeltungssteuer zahlen.

Du profitierst nicht allein durch Deine Investments. Auf Gewinne und Erträge aus Deinen Investments fallen in Deutschland Steuern an. Ich erkläre Dir, welche Steuern auf Deine Geldanlage fällig werden und wie diese gezahlt werden.

Steuern für Gewinne aus Deiner Geldanlage

Die Steuern auf Deine Geldanlage musst Du als sogenannte Abgeltungssteuer entrichten. Du zahlst sie auf Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dies können Dividendenzahlungen oder realisierte Kursgewinne bei Aktien, Fonds oder ETFs sein oder Zinszahlungen auf Sparkonten, Tages- oder Festgeld und Anleihen sein. Die Abgeltungssteuer fällt pauschal in Höhe von 25% Deiner Gewinne an, unabhängig von Deiner Haltedauer. Hinzu kommen auf die Höhe der Abgeltungssteuer noch der Solidaritätszuschlag und vielleicht auch die Kirchensteuer. In Summe führt die Bank maximal 27,99% an das Finanzamt ab, womit Deine Steuerschuld „abgegolten“ ist, daher auch der Name.

Innerhalb eines Jahres hast Du einen Freibetrag von 1000 EUR, als Ehepaar 2000 EUR, auf den du keine Steuern auf Deine Geldanlage zahlen musst. Bis zu dieser Höhe kannst Du Gewinne aus Deinem Kapitalvermögen erwirtschaften ohne die Abgeltungssteuer entrichten zu müssen. Dabei zählt nicht Dein gesamtes investiertes Vermögen, sondern nur die Gewinne daraus! Erst jeder zusätzlich durch Kapitalvermögen erwirtschaftete Euro muss versteuert werden.

Eine Ausnahme bildet das Investment in physisches Gold und Silber. Wenn Du diese Edelmetalle als Barren oder Münzen kaufst und länger als ein Jahr hältst, unterliegen die Gewinne nicht mehr der Abgeltungssteuer. Das gilt auch für einige wenige Finanzprodukte, die mit den Edelmetallen physisch hinterlegt sind, du könntest Dir das Gold oder Silber also ausliefern lassen.

Die Abgeltungssteuer wird automatisch entrichtet

Die gute Nachricht für Dich ist: Deine depotführende Bank erledigt fast alles für Dich. Sie führt die fälligen Steuern automatisch ab, stellt Dir die jährliche Steuerbescheinigung aus (für die Anlage KAP in Deiner Steuererklärung) und informiert Dich, sollte sich die Rückerstattung von ausländischer Quellensteuer lohnen. Du musst nur Deinen Freistellungsauftrag einreichen.

Den Freibetrag erhältst Du, indem Du bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag hinterlegst oder alle Kapitalerträge in Deiner Steuererklärung in Anlage KAP aufführst. In der Theorie solltest Du Deinen Freistellungsauftrag zwischen Deinen Banken aufteilen. Seit es aber auf Girokonten und Spareinlagen (fast) keine Zinsen mehr gibt, ist die Splittung in der Praxis nicht mehr sehr relevant. Den Freistellungsauftrag kannst Du bei den meisten Banken sehr einfach digital einreichen oder ändern.

Übrigens funktioniert die Abgeltungssteuer als automatische Abgeltung der Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt nur in Deutschland. Ausländische Banken und Anbieter führen keine Abgeltungssteuer an Deutschland ab. Um Deine Steuerschuld zu begleichen, musst Du Deine Kapitalgewinne in Anlage KAP Deiner Steuererklärung an das Finanzamt melden. Relevant ist das für Dich bei ausländischen thesaurierenden Fonds und ETF, denn diese Gewinne musst Du selbst versteuern. Den Eintrag für die entsprechende Zeile der Anlage KAP entnimmst Du einfach der jährlichen Steuerbescheinigung Deiner Bank.


Du siehst, die Steuer auf Deine Geldanlage muss Dir keine Sorgen bereiten, denn Deine Bank führt die Abgeltungssteuer automatisch ab.

2 Kommentare

  1. Es ist wichtig zu wissen, dass auf Gewinne aus Kapitalvermögen die Abgeltungssteuer erhoben wird. Meine Schwester hat in der Vergangenheit viele Aktien gekauft und dabei die Abgeltungssteuer gezahlt. Sie hat jedoch erst später erfahren, dass es möglich ist, einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen, um den Freibetrag von 1000 EUR oder 2000 EUR als Ehepaar zu nutzen und so Steuern zu sparen. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Freibetrag nur für die erzielten Gewinne gilt, nicht für das gesamte investierte Kapital. Als Selbständige hat meine Schwester eine Steuerkanzlei beauftragt, um ihre Steuererklärung abzugeben und sicherzustellen, dass alle Steuerregeln eingehalten werden.

    • Hallo Alex,
      danke für diesen Hinweis, den ich gern an alle Leser weitergebe: Bitte achtet darauf, dass Euer Sparerfreibetrag bei der Bank hinterlegt ist, die Euer Depot führt. Gegebenenfalls muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Dieses Formular müsste auch ausgefüllt werden, wenn der Freibetrag auf verschiedene Banken aufgeteilt werden soll.

Schreibe einen Kommentar zu Karina MetzdorfAntworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.