Gibt es wirklich steuerfreie ETF-Sparpläne?

Es gibt eine Möglichkeit, wie Du steuerfreie ETF besparen kannst. Kannst Du auch davon profitieren?

Meine Kurse und Vorträge über Geldanlage an der Börse machen mir besonders viel Spaß, wenn ich selbst auch etwas dazulerne. Manchmal sind es Fragen von Zuhörerinnen, die eine andere Teilnehmerin beantwortet, von der ich dann auch lerne. Und manchmal muss ich die Antwort auf eine Frage selbst erst recherchieren. Als mir Ramona erzählte, auf Instagram gäbe es Beiträge über steuerfreie ETF-Sparpläne, konnte ich es nicht glauben. Ich soll die Beiträge für meinen ETF-Sparplan von der Steuer absetzen können? Das kann nicht sein, war mein erster Gedanke, klingt zu schön um wahr zu sein. Aber tatsächlich konnte ich eine Möglichkeit finden, wie ich steuerfreie ETF-Sparpläne genießen kann. Aber leider muss ich dafür einen langlaufenden Vertrag abschließen.

Steuerfreie ETF-Anlage für meine Altersvorsorge

Ich investiere an der Börse, um für mein Alter vorzusorgen. Ich will nicht von der gesetzlichen Rente abhängig sein und nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter warten müssen, bis ich mit Mann, Hund und Wohnmobil die Küsten der ganzen Welt erkunde. Aber leider kann ich keine einzige meiner Investitionen in Aktien, Anleihen, ETF, Gold oder Bitcoin, die ich freiwillig in mein Depot lege, von der Steuer absetzen. Die Gewinne aus meiner Geldanlage muss ich sogar versteuern, auch wenn ich nur umschichte. Über mein normales Depot gibt es keinen Steuervorteil für meine ETF-Sparpläne oder Einmalinvestitionen. Wie geht es also stattdessen?

Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, wie ich einen ETF-Sparplan steuerlich geltend machen kann: indem ich einen ETF-Sparplan in der Rürup-Rente abschließe. Aber vorher muss ich die drei Bestandteile verstehen, aus denen das Konzept besteht:

  • Die Rürup-Rente
  • Der ETF-Sparplan innerhalb der Rürup-Rente
  • Die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente

So funktionieren steuerfreie ETF-Sparpläne mit der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine private Rente, die am Kapitalmarkt investiert

Während die gesetzliche Rente umlagefinanziert ist, also die heutigen Einzahlungen an die heutigen Empfänger fließen, setzt die Rürup-Rente (oder auch Basisrente) auf versicherungswirtschaftliche Kapitaldeckung. Ich muss also einen Vertrag mit einer Versicherung abschließen, die meine Einzahlungen an der Börse investiert. Bei der Rürup-Rente darf ich mir das Kapital am Ende der Laufzeit nicht als Einmalzahlung überweisen lassen, sondern muss es als monatliche Rente kassieren.

Die Ansparphase muss mindestens zwei Jahre betragen, und die Auszahlung darf frühestens mit meinem 62. Lebensjahr starten. Zu Beginn des Rürup-Vertrages werden bereits feste Rentenkonditionen mit garantierten Rentenfaktoren zusagt. Aber einmal abgeschlossen, kann eine Rürup-Rente nicht gekündigt werden! Sie kann höchstens beitragsfrei gestellt werden oder zu einem anderen Anbieter wechseln.

Die Rürup-Rente kann in ETF mit Sparplänen investieren

Die Rürup-Rente setzt auf die Macht der Kapitalmärkte zum Vermögensaufbau. Bei vielen Anbietern kann ich die Wertpapiere, in die meine Rürup-Rente investiert, selbst auswählen. Selbstverständlich können (und sollten) das die kostengünstigen, marktbreiten ETF sein.

Der Rürup-Vertrag kann dann ähnlich wie ein Wertpapierdepot funktionieren: auf ein zugehöriges Konto zahle ich monatlich Gebühren ein, von dem dann in ETF investiert wird. Zusätzliche Einmalzahlungen sind möglich. Der Wechsel der Wertpapiere, in die investiert wird, ist mehrmals im Jahr möglich und bei einigen Anbietern kann alles online erfolgen.

Zu den jährlichen Kosten für den ETF kommen noch jährliche und vielleicht auch einmalige Kosten für die Versicherung hinzu.

Die steuerliche Behandlung macht ETF-Sparpläne in der Rürup-Rente attraktiv

Der große Vorteil von ETF-Sparplänen in einer Rürup-Rente entsteht nur, wenn ich die heutigen Beiträge von der Steuer absetzen kann. Falls ja, dann habe ich steuerfreie ETF-Sparpläne gefunden.

Ob das für mich gilt, muss ich vorab prüfen: Ich kann allein bis zu 26.528 EUR (53.056 EUR für Verheiratete) als Altersvorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben geltend machen. Dazu zählen aber auch bereits meine Beiträge für die gesetzliche Rente, die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Versicherungsbeiträge.

Ich muss also zuerst meine abzugsfähigen Beträge verstehen, bevor ich einen Rürup-Vertrag zusätzlich abschließe. Denn sollte ich den Höchstbetrag bereits mit allen anderen Vorsorgeaufwendungen ausschöpfen, bringt mir die Basisrente als Rürup-Vertrag keine Vorteile!

Versteuern muss ich den Rürup natürlich trotzdem, nämlich in der späteren Auszahlungsphase. Da aber davon ausgegangen wird, dass ich im Alter ein geringeres zu versteuerndes Einkommen habe, läge dann auch mein persönlicher Steuersatz niedriger als der heutige. Und somit ergeben sich theoretische Vorteile.

Wie der Steueradler steuerfreie ETF-Sparpläne unterstützt
Wie der Steueradler steuerfreie ETF-Sparpläne unterstützt

Ist die steuerfreie ETF-Rürup-Rente wirklich wahr für mich?

Als Angestellte zahle ich bereits hohe Beiträge in die gesetzliche Rente ein. Da ich mein Leben im Alter aber nicht von den künftigen gesetzlichen Zahlungen abhängig machen will, sorge ich zusätzlich durch Vermögensaufbau vor und nutze zusätzlich die betriebliche Altersvorsorge. Einen Rürup-Vertrag werde ich nur dann abschließen, wenn ich die Beiträge wirklich voll von der Steuer absetzen kann. Falls nicht, sind die zusätzlichen Gebühren und die lange Bindung (der Rürup kann nicht gekündigt werden) Ausschlussgründe.

Falls Du aber selbstständig bist, und noch eine Vorsorgemöglichkeit suchst, dann ist die Rürup-Rente eine gute Option. Schau Dir den Vergleich verschiedener Anbieter bei Finanztip an, dort findest Du auch die Links auf die besten Anbieter.


Ich bin noch nicht ganz überzeugt, dass sich der Rürup wirklich steuerlich für mich lohnt. Ich werde morgen mein Finanzamt anrufen mir die Ausschöpfung meiner Vorsorgeaufwendungen erklären lassen, bevor ich mich entscheide. Immerhin: ich habe noch bis wenige Tage vor dem Jahresende Zeit, noch für 2023 einen Rürup-Vertrag abzuschließen und Beiträge einzuzahlen, um steuerfreie ETF-Sparpläne zu genießen.

Danke an Ramona, dass sie mich auf die Möglichkeit für steuerfreie ETF-Sparpläne hingewiesen hat!

2 Kommentare

    • Liebe Barbara,
      leider nein.
      Du profitierst nur dann, wenn Du einen Rürup-Vertrag abschließt und Du weniger als 26.528 Euro für Altersvorsorge in den Sonderausgaben der Steuererklärung geltend machst.
      Du musst Dich unbedingt informieren, bevor Du zu solch einem Rürup greifst.
      Deine Karina

      (keine Anlage- oder Steuerberatung)

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