Vermögenswirksame Leistungen gründen Deinen ETF-Sparplan

Beim Vermögensaufbau helfen Dir nicht nur die Kapitalmärkte und der Zinseszinseffekt, sondern auch dein Chef! In diesem Beitrag erkläre ich Dir, wie Dir vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage helfen, ein finanzielles Polster aufzubauen.

Erfahre in diesem Beitrag, wie Du vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage nutzt, um einen ETF-Sparplan ganz ohne eigenes Geld zu eröffnen.

Die Theorie: Was sind vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage?

Vermögenswirksame Leistungen kurz erklärt

Dein Arbeitgeber kann sich freiwillig oder auf Basis von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen an Deinem Vermögensaufbau beteiligen, indem er zusätzlich zu Deinem Gehalt einen Zuschuss zur Vermögensbildung leistet. Diese sogenannten vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL oder VwL, bekommst Du zusätzlich zu Deinem Gehalt. Sie werden Dir aber nicht ausgezahlt, sondern direkt an eine von Dir festgelegte Anlageform überwiesen. Dein Chef beteiligt sich also an Deinem Vermögensaufbau!

Die Höhe der VwL ist nach oben unbegrenzt, üblich sind Beiträge bis zu 40 Euro monatlich, die Dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlen kann. Aber du musst die VwL als Teil Deines Lohns versteuern. Du kannst den Beitrag Deines Arbeitgebers noch selbst aufstocken, zum Beispiel um die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage voll auszunutzen.

Arbeitnehmersparzulage kurz erklärt

Der Staat belohnt die Vermögensbildung mittels vermögenswirksamer Leistungen zusätzlich mit bis zu 80 Euro jährlicher Arbeitnehmersparzulage, solltest Du ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von weniger als 40.000 Euro, oder 80.000 Euro, wenn Du mit Deinem Partner zusammen veranlagt wirst, erhalten. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der Anlageart, die Du für Deine VwL aus mehreren Möglichkeiten auswählst.

Die Praxis: Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage?

Worin werden vermögenswirksame Leistungen und Sparzulage investiert?

Du darfst vermögenswirksame Leistungen einfach nur auf der Bank sparen, zur Abzahlung eines Immobilienkredits nutzen, für einen Bausparvertrag nutzen oder in Aktienfonds investieren. Mit Geld von Deinem Chef kannst Du also einen ETF-Sparplan laufen lassen!

Auf diesem Blog vertrete ich die Vermögensbildung mithilfe der Kapitalmärkte, daher gefällt mir die letzte Option natürlich am besten, ich werde sie in diesem Artikel weiterverfolgen. Der Staat gibt mir wohl recht, denn für die Investition in einen Aktienfonds gibt es sogar die höchste Arbeitnehmersparzulage, nämlich 20% Förderung für maximal 400 Euro Einzahlung jährlich, also bis zu 80 Euro jährlich! Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen aktiv gemanagten Aktienfonds handelt oder um einen passiven Indexfonds aus Aktien, einen sogenannten ETF.

Du kannst sogar zwei Verträge abschließen, also nach dem VwL-ETF-Sparplan noch einen VwL-Bausparplan. Dann kannst Du Dir noch mal 42 Euro jährlich (9 % Förderung für maximal 470 Euro Einzahlung) holen!

Wie investierst Du die vermögenswirksamen Leistungen am besten? In einen ETF!

Grundsätzlich solltest Du auf ETF setzen, um die größten Vorteile aus den VwL zu ziehen. Denn ETF sind die kostengünstigere Alternative gegenüber aktiven Fonds, um breit in den Aktienmarkt zu investieren.

Zuerst musst Du in wenigen Schritten ein spezielles VwL-Konto eröffnen. Vom Anbieter erhältst Du ein Formular mit allen Details zur Vorlage bei Deinem Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber wird dann monatlich die VwL direkt zu Deinem Anbieter überweisen, der dann monatlich in Deinen gewünschten ETF investiert, wie in einen Sparplan.

Du hast also ohne eigenes Geld einen ETF-Sparplan eröffnet!

Wo kannst Du mit VwL in einen ETF-Sparplan investieren?

Es gibt nur wenige Anbieter auf dem Markt, bei denen Du die VwL in ETF investieren kannst: comdirect, OSKAR, Ginmon und finvesto sind einige, die ich recherchiert habe. Bei OSKAR sind die ETF, in die mit VwL investiert wird, bereits festgelegt. Die comdirect und Finvesto bieten neben ungefähr 500 ETF auch aktive Fonds an; dort solltest Du auf die Wahl eines oder mehrerer ETF achten. Das machst Du in der der Fondssuche, dort musst Du unter Fondstyp ‚nur ETF‘ auswählen.

Wann darfst Du Geld aus Deinem VwL-Sparplan entnehmen?

Solche VwL-Verträge haben eine Laufzeit von sieben Jahren. In den ersten sechs Jahren zahlt Dein Arbeitgeber ein, danach folgt eine Ruhezeit von einem Jahr. Nach diesen sieben Jahren kannst Du das angesparte Vermögen entweder entnehmen oder weiterlaufen lassen.

Was musst Du bei vermögenswirksamen Leistungen und der Sparzulage beachten?

Achte auf die Gebühren für Deinen ETF-VwL-Sparplan!

Achte auf die Gebühren der Anbieter und der ausgewählten ETF, um Deine Rendite nicht unnötig zu schmälern. Die Gebühren des ETF findest Du transparent unter dem Begriff ‘TER’, das ist die Total Expense Ratio, also die jährliche Gesamtkostenquote.

Zusätzlich zu den ETF-Gebühren zahlst Du bei OSKAR 1 % Servicegebühr, die comdirect verlangt 12 Euro Depotentgelt jährlich und durch ihren Servicepartner zusätzlich 0,2 % Transaktionsentgelt. Bei finvesto setzt mit jährlich 10 Euro Depotentgelt auf denselben Servicepartner mit denselben Gebühren auf.

Hole Dir die Arbeitnehmersparzulage in der Steuererklärung!

Die Sparzulage musst Du mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragen. Der Anbieter Deines vermögenswirksame Leistungen-Sparplans wird dem Finanzamt automatisch die Dokumente zusenden, die zusätzlich zu Deiner Steuererklärung nötig sind, damit Du die Arbeitnehmersparzulage erhältst. Du musst nur einmalig der Datenübermittlung zustimmen und an der richtigen Stelle die Sparzulage beantragen. Du kannst die Arbeitnehmersparzulage sogar vier Jahre rückwirkend beantragen!

Die Zulage wird allerdings selbst bei Bewilligung durch das Finanzamt nicht sofort ausgezahlt. Die gewährten Beträge werden angesammelt und erst dann ausgezahlt, wenn die Sperr- und Rückzahlungsfristen erreicht sind.

vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage
vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Vermögenswirksame Leistungen sind eine tolle Möglichkeit, um Dir ohne eigenes Geld einen ETF-Sparplan einzurichten! Ich hoffe, dass Dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet. Frag nach, denn Du hast nichts zu verlieren! Lass mich gern Deine Erfahrungen wissen.


Natürlich habe ich diesen Beitrag sehr sorgfältig recherchiert und geschrieben. Aber ich kann keine Garantie auf die Inhalte geben, mein Beitrag ersetzt erst recht keine Steuerberatung. Solltest Du unsicher sein, empfehle ich Dir einen Anruf bei Deinem Finanzamt!

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