Deine Rendite zu maximieren gelingt dir nicht nur durch schlaue Auswahl deiner Investments und geringe Kosten deiner Finanzprodukte, sondern erfordert manchmal auch administrativen Aufwand. Der aber lohnt sich! In diesem Beitrag erkläre ich dir, wie der Prozess zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer funktioniert. Es kostet dich nur wenig Zeit und zwei Briefmarken.
Alles fing damit an, dass ich mich neben der deutschen Abgeltungssteuer über die hohe Quellensteuer der Schweiz auf die Dividende meiner Roche-Aktien ärgerte. Es herrschte Corona-Lockdown, mir war langweilig, also las ich mir das Schreiben meiner Bank erstmals aufmerksam durch. Ich erfuhr: „Auf Antrag kann Quellensteuer erstattet werden.“ Klar, mein Ehrgeiz war geweckt!
Nun ging es darum, den Prozess zur Rückerstattung rauszufinden. Und weil mich das damals einige Recherche gekostet hat, teile ich die Erkenntnisse und Erfahrung hier gern mit dir.

Das erwartet dich
Wie die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer funktioniert
Das musst du vorab beachten
Es gibt zwei Voraussetzungen für die Umsetzung der Tipps aus dieser Anleitung. Du musst im Besitz von schweizerischen Aktien sein, die Dividende zahlen und du musst deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Dann zahlst du gleich doppelt Steuern auf die Dividenden: nämlich einmal die Quellensteuer in der Schweiz und einmal die Abgeltungssteuer in Deutschland.
Deine Bank hat bereits automatisch 35 % Quellensteuer an die Schweiz abgeführt, dazu noch 10 % Abgeltungssteuer an Deutschland. Immerhin wurde die Abgeltungssteuer bereits automatisch von 25 % auf 10 % reduziert, und damit ein Teil der bereits an die Schweiz gezahlte Steuer angerechnet. Aber du zahlst immer noch zu viel Steuern!
Lies für eine einfache Anleitung zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer weiter. Aber vorher prüfe bitte noch, ob dir dein Broker ein Dokument zur steuerlichen Behandlung der Dividendenzahlung bereitstellt. Sollte das nicht der Fall ist (zum Beispiel bei einem Neo-Broker), dann lohnt sich der Aufwand für dich vermutlich nicht.
Diese Schritte musst du im ePortal der Schweiz durchlaufen
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz ermöglicht dir die Rückerstattung von 20 % der Schweizer Quellensteuer. Und das sogar nachträglich für 3 Jahre! Du musst den im folgenden beschriebenen Prozess also nicht jedes Jahr wiederholen!
Alles beginnt in diesem Webformular.

Die in der Schweiz gezahlte Steuer heißt Verrechnungssteuer, also suche dir den Link zur ‚Rückerstattung für in Deutschland ansässige Personen (F85)‘. Dann musst du dir erstmalig in wenigen Schritten ein Konto im ePortal anlegen, oder dich mit deinen früher erstellten Zugangsdaten einloggen.
Dann lass dich durch die Fragen leiten. Es startet mit der Anlage der Vermögenswerte, wo du ‚Wertpapier‘ auswählst.

Jedes Wertpapier musst du für jedes Jahr, für das du dir die Verrechnungssteuer zurückerstatten lassen willst, einzeln anlegen. Die Suche im Formular erfolgt einfach anhand der ISIN, der internationalen Wertpapierkennnummer. Natürlich kannst Du den Antrag gleich für mehrere Investments ausfüllen und sogar nachträglich für 3 Jahre.

Einige Recherche könnte dich das Finden des Kaufdatums deines schweizerischen Wertpapiers kosten. Dazu habe ich bei meinem Broker, der comdirect, in meinem elektronischen Postfach nach der ISIN meiner Roche-Aktie gesucht und so schnell das Kaufdokument gefunden. Nachdem du auch die Anzahl deiner Aktien eingetragen hast, wird die Höhe der Dividende und auch der Rückerstattungsbetrag automatisch ausgefüllt.

Allerdings musst du jeweils auch einen Tax Voucher hochladen. Dafür verwendest du das Dokument zur steuerlichen Behandlung der Dividendenzahlung, das du von deinem Broker erhalten hast.
Auf dem Postweg geht die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer weiter
Im nächsten Schritt wirst Du aufgefordert, das Formular auszudrucken und Dir die Wohnsitzansässigkeit von Deinem lokalen Finanzamt bestätigen zu lassen. Das klingt komplizierter, als es bei mir war.
Ich habe bei meinem Finanzamt nur das Formular zusammen mit einem Anschreiben in den Nachtbriefkasten geworfen. Vollkommen unerwartet lag die Antwort bereits wenige Arbeitstage später wieder in meinem Briefkasten.

Und schon folgt der letzte Schritt: Sende nur das vom Finanzamt bestätigte Formular der Wohnsitzansässigkeit an die angegebene Adresse in der Schweiz, es ist mit Deinem Antrag im Webformular verknüpft.

Bereits wieder einige Arbeitstage später erhältst Du Bescheid von der schweizerischen Steuerverwaltung, diesmal auf dem elektronischen Postweg. Die Überweisung allerdings dauert dann etwas länger. Die Rückerstattung der schweizer Quellensteuer wird in CHF ausbezahlt, unterliegt daher einem Wechselkurs und eventuell auch Gebühren für die Auslandsüberweisung. Aber es lohnt sich!

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Hast Du weitere Tipps zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer, oder willst meine ergänzen? Sind Fragen offen geblieben? Dann nutze gern das Kommentarformular!