Einfache Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer

Es lohnt sich, die von der Schweiz einbehaltene Quellensteuer auf Dividenden und Kursgewinne von schweizer Aktien teilweise zurückzuholen.

Deine Rendite zu maximieren gelingt dir nicht nur durch schlaue Auswahl deiner Investments und geringe Kosten deiner Finanzprodukte, sondern erfordert manchmal auch administrativen Aufwand. Der aber lohnt sich! In diesem Beitrag erkläre ich dir, wie der Prozess zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer funktioniert. Es kostet dich nur wenig Zeit und zwei Briefmarken.

Alles fing damit an, dass ich mich neben der deutschen Abgeltungssteuer über die hohe Quellensteuer der Schweiz auf die Dividende meiner Roche-Aktien ärgerte. Es herrschte Corona-Lockdown, mir war langweilig, also las ich mir das Schreiben meiner Bank erstmals aufmerksam durch. Ich erfuhr: „Auf Antrag kann Quellensteuer erstattet werden.“ Klar, mein Ehrgeiz war geweckt!

Nun ging es darum, den Prozess zur Rückerstattung rauszufinden. Und weil mich das damals einige Recherche gekostet hat, teile ich die Erkenntnisse und Erfahrung hier gern mit dir.

Wie die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer funktioniert

Das musst du vorab beachten

Es gibt zwei Voraussetzungen für die Umsetzung der Tipps aus dieser Anleitung. Du musst im Besitz von schweizerischen Aktien sein, die Dividende zahlen und du musst deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Dann zahlst du gleich doppelt Steuern auf die Dividenden: nämlich einmal die Quellensteuer in der Schweiz und einmal die Abgeltungssteuer in Deutschland.

Deine Bank hat bereits automatisch 35 % Quellensteuer an die Schweiz abgeführt, dazu noch 10 % Abgeltungssteuer an Deutschland. Immerhin wurde die Abgeltungssteuer bereits automatisch von 25 % auf 10 % reduziert, und damit ein Teil der bereits an die Schweiz gezahlte Steuer angerechnet. Aber du zahlst immer noch zu viel Steuern!

Lies für eine einfache Anleitung zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer weiter. Aber vorher prüfe bitte noch, ob dir dein Broker ein Dokument zur steuerlichen Behandlung der Dividendenzahlung bereitstellt. Sollte das nicht der Fall ist (zum Beispiel bei einem Neo-Broker), dann lohnt sich der Aufwand für dich vermutlich nicht.

Diese Schritte musst du im ePortal der Schweiz durchlaufen

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz ermöglicht dir die Rückerstattung von 20 % der Schweizer Quellensteuer. Und das sogar nachträglich für 3 Jahre! Du musst den im folgenden beschriebenen Prozess also nicht jedes Jahr wiederholen!

Alles beginnt in diesem Webformular.

Webformular Verrechnungssteuer - Einfache Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer - Börse in Pink

Die in der Schweiz gezahlte Steuer heißt Verrechnungssteuer, also suche dir den Link zur ‘Rückerstattung für in Deutschland ansässige Personen (F85)’. Dann musst du dir erstmalig in wenigen Schritten ein Konto im ePortal anlegen, oder dich mit deinen früher erstellten Zugangsdaten einloggen.

Dann lass dich durch die Fragen leiten. Es startet mit der Anlage der Vermögenswerte, wo du ‘Wertpapier’ auswählst.

- Einfache Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer - Börse in Pink
Wähle ‘Wertpapier’ aus

Jedes Wertpapier musst du für jedes Jahr, für das du dir die Verrechnungssteuer zurückerstatten lassen willst, einzeln anlegen. Die Suche im Formular erfolgt einfach anhand der ISIN, der internationalen Wertpapierkennnummer. Natürlich kannst Du den Antrag gleich für mehrere Investments ausfüllen und sogar nachträglich für 3 Jahre.

Vermoegenswert suchen 1 - Einfache Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer - Börse in Pink
Hier habe ich die Roche-Aktie für das Rückerstattungsjahr 2023 angelegt

Einige Recherche könnte dich das Finden des Kaufdatums deines schweizerischen Wertpapiers kosten. Dazu habe ich bei meinem Broker, der comdirect, in meinem elektronischen Postfach nach der ISIN meiner Roche-Aktie gesucht und so schnell das Kaufdokument gefunden. Nachdem du auch die Anzahl deiner Aktien eingetragen hast, wird die Höhe der Dividende und auch der Rückerstattungsbetrag automatisch ausgefüllt.

3 Vermoegenswerte 1 - Einfache Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer - Börse in Pink
Ich habe Roche-Aktien jeweils für 2023 und 2024, sowie Swatch-Aktien für 2024 angelegt

Allerdings musst du jeweils auch einen Tax Voucher hochladen. Dafür verwendest du das Dokument zur steuerlichen Behandlung der Dividendenzahlung, das du von deinem Broker erhalten hast.

Auf dem Postweg geht die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer weiter

Im nächsten Schritt wirst Du aufgefordert, das Formular auszudrucken und Dir die Wohnsitzansässigkeit von Deinem lokalen Finanzamt bestätigen zu lassen. Das klingt komplizierter, als es bei mir war.

Ich habe bei meinem Finanzamt nur das Formular zusammen mit einem Anschreiben in den Nachtbriefkasten geworfen. Vollkommen unerwartet lag die Antwort bereits wenige Arbeitstage später wieder in meinem Briefkasten.

Abschluss 1 - Einfache Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer - Börse in Pink
Ab hier musst du ohne Digitalisierung weitermachen

Und schon folgt der letzte Schritt: Sende nur das vom Finanzamt bestätigte Formular der Wohnsitzansässigkeit an die angegebene Adresse in der Schweiz, es ist mit Deinem Antrag im Webformular verknüpft.

Rueckerstattungsformular - Einfache Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer - Börse in Pink
Mein Finanzamt ist schnell mit der Bestätigung meiner Wohnsitzansässigkeit

Bereits wieder einige Arbeitstage später erhältst Du Bescheid von der schweizerischen Steuerverwaltung, diesmal auf dem elektronischen Postweg. Die Überweisung allerdings dauert dann etwas länger. Die Rückerstattung der schweizer Quellensteuer wird in CHF ausbezahlt, unterliegt daher einem Wechselkurs und eventuell auch Gebühren für die Auslandsüberweisung. Aber es lohnt sich!


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Hast Du weitere Tipps zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer, oder willst meine ergänzen? Sind Fragen offen geblieben? Dann nutze gern das Kommentarformular!

9 Kommentare

  1. Ich bin Rentner und steuerbefreit. Ich habe die Rückerstattung der Dividende für Nestle Aktien
    eingereicht und habe vom Finanzamt mitgeteilt bekommen, daß die Rückerstattung nur über eine
    Steuererklärung erfolgen kann.
    Da ich nicht in der Lage bin eine Steuerklärung selbst zu erstellen, müsste ich einen Steuerberater
    in Anspruch nehmen. Die kosten für den Steuerberater wären aber höher als die Rückerstattung
    der schweiz. Abgeltungssteuer.
    Meine Frage; kann das Finanzamt eine Steuerklärung verlangen?

    Für die Auskunft vielen Dank

    • Hallo,
      Für den Fall, dass Abgeltungssteuer in Deutschland und Verrechnungssteuer in der Schweiz gezahlt wurde, hat das deutsche Finanzamt nur die Wohnsitzansässigkeit in Deutschland zu bestätigen, sonst nichts. Alles weitere wird mit der Schweiz abgewickelt.
      Den Sonderfall, dass Sie in Deutschland ggfs. keine Abgeltungssteuer gezahlt haben, und folglich keine Doppelbesteuerung vorliegt, kann ich leider nicht bewerten.

  2. Hallo,

    was in der Anleitung steht, stimmt grundsätzlich.

    Ganz so einfach ist es dann allerdings doch nicht.

    1. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass für jede Aktie und jedes Jahr die jeweilige Dividendengutschrift sowie ein sog. “Tax Voucher” im pdf-Format hochladbar parat stehen müssen, um den Antrag in einem Zug vollständig erstellen zu können.

    Denn diese müssen hochgeladen elektronisch übermittelt werden, sodass im Ergebnis nur noch der ausgedruckte und unterschriebene, durch das Wohnsitzfinanzamt bestätigte Antrag postalisch zu versenden ist.

    2. Das mit dem Tax Voucher ist lästig, da die Banken dieses Papier meist nur auf explizite Nachfrage und manchmal nur gegen happige zusätzliche Gebühren rausrücken.

    Also vorher informieren, bevor hinterher die Gebühren höher als die zu erwartende Steuererstattung sind.

    Am besten direkt nach der jeweiligen Dividendengutschrift an die Bank herantreten, sich die Bescheinigung besorgen und beides zusammen für das Einscannen weglegen.

    4. Wenn drei Jahre voll sind, pro Aktie und Jahr jeweils eine pdf-Datei erstellen, die aus der Dividendengutschrift und dem zugehörigen Tax Voucher besteht und dieser einen sprechenden Namen geben, z. B. “Nestle 2022” (wer nur eine Sorte Aktien hat, für den reicht natürlich das Jahr, hier also “2022”).

    5. Der Aktienbestand von jeder Gesellschaft für jedes Jahr ist im Antrag einzeln anzulegen und mittels Hochladen der Dividendengutschrift und des zugehörigen Tax Vouchers abzuschließen.

    6. Wichtig ist außerdem, das Anschaffungsdatum der jeweiligen Aktien zu wissen, weil dies explizit abgefragt wird.

    Also auch da vorarbeiten.

    7. Noch etwas zu der dreijährigen Antragsfrist:

    Der Sammelantrag muss, sofern er den Dreijahreszeitraum umfasst, bis zum Ende des Kalenderjahres der aktuellsten Ausschüttung körperlich in der Schweiz vorliegen, d. h. es reicht nicht, diesen an Sylvester elektronisch zu übermitteln und erst im Neuen Jahr nach Bestätigung durch das eigene Wohnsitzfinanzamt loszuschicken.

    Denn sonst ist das älteste Jahr futsch.

    Wer sich an alles Vorgenannte hält und vorbereitet in die Antragserstellung geht, wird zügig fertig.

    Viel Erfolg und

    Gruß

    Bernd

      • Hallo Karina,

        da würde eventuell aber nicht nur mich interessieren, ggf. ab wann und/oder unter welchen sonstigen Umständen auf den Tax Voucher verzichtet werden kann.

        Denn das Besorgen dieser zusätzlichen Papiere macht letztendlich die eigentliche Arbeit.

        Update zu meinem Antrag:

        Elektronisch übermittelt am 17.07., postalisch nach Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt verschickt am 18.07. (Briefporto Schweiz z. Zt. übrigens 1,10 €), per E-Mail vom 24.07. genehmigt mit der Ankündigung, dass das Geld innerhalb der nächsten zwei Wochen auf dem Konto sein wird.

        Wenn das stimmt, ist das wirklich sehr schnell.

        Gruß

        Bernd

  3. Frage:
    Wenn ich mir NUR die Verrechnungssteuer auf Zinseinahmen ( Sparkonto ) rückerstatten will ,was brauche ich da für Unterlagen?Brauche ich da auch diesen Tax Voucher?

    Danke schon mal im voraus

  4. Verrechnungssteuer Schweiz wegen Aktien-Dividenden:
    Anträge mit Bestätigung des Wohnsitzfinanzamts wurden Anfang Jan. eingereicht; nachdem bis jetzt keine Bestätigung erfolgte habe ich nachgefragt, bis wann Erstattung kommt. Jetzt wurde mitgeteilt, daß noch Belege erforderlich sind: Inkassoborderaux, Gutschriftsanzeigen, Kontokorrentauszüge, Bescheinigungen für Sparhetfzinsen.VON EINFACH KEINE KANN HIER KEINE REDE SEIN!!

    • Hallo,
      das tut mir leid.
      Es klingt, als würde der Tax Voucher fehlen oder wäre nicht anerkannt worden oder als hätte es sich um weitere Vermögenswerte abseits von Aktien (zum Beispiel ETF oder Sparkonto) gehandelt. Aber das kann ich natürlich nicht bewerten.
      Bei mir hat als Tax Voucher für die Aktien das Dokument über die steuerliche Behandlung der Dividendenzahlung ausgereicht, das ich von meinem Broker erhalten und hochgeladen habe.

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